Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
Grundgesetzänderungen für Entlastung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020
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Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020
Um Kommunen und Städte in Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf ( 19/20595 ) vorgelegt, der am Donnerstag, den 02.07.2020, in erster Lesung beraten wird. Damit wird ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 19/20598 ) flankiert, der die entsprechenden einfachgesetzlichen Regelungen enthält und ebenfalls am 02.07.2020 in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung hatte wortgleiche Entwürfe (363/20, 364/20) bereits dem Bundesrat zugeleitet.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 691/2020
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