Arbeitsschutzkontrollgesetz
Mehr Schutz für Arbeitnehmer
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.07.2020
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Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.07.2020
Gute Arbeit erfordert gute Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz: Um die Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes beschlossen. Werkverträge und Leiharbeit werden in der Fleischindustrie im Kerngeschäft verboten.
Geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind das Ziel - das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll zudem die Leistungsfähigeit der staatlichen Aufsicht stärken. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen. Er sieht unter anderem bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten vor, auch in anderen Branchen.
Gerade in der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie ist die Bedeutung einer starken Arbeitsschutzaufsicht sichtbar geworden. "Dass die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie oft unterirdisch sind, war in den letzten Wochen unübersehbar - und nicht länger hinnehmbar", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
16-Stunden-Tage und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften würden nicht länger akzeptiert, gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse seien das Gebot der Stunde. "Deshalb werden wir den Missbrauch von Werkverträgen beenden, mehr Kontrollen und höhere Bußgelder einführen", so Heil.
Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem folgende Regelungen:
Quelle: Bundesregierung
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