Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Verlängerung des KapMuG
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020
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Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020
Die Fraktion der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt ( 19/20599 ). Danach soll die Geltungsdauer des KapMuG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden. Das Gesetz ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.
Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegerinnen und Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. 2012 wurde das KapMuG von Grund auf neugefasst.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 699/2020
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