Umsatzsteuer
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Lieferung von Strom und Wärme
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7208 / 19 / 10001 :001 vom 07.07.2020