Einkommensteuer
BFH: Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
BFH, Urteil III R 23/15 vom 20.12.2017
Leitsatz
BFH, Urteil III R 23/15 vom 20.12.2017
Leitsatz
Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
Quelle: BFH