Abgabenordnung
BFH: Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte Gewinnfeststellung
BFH, Urteil IV R 6/17 vom 06.02.2020
Leitsatz
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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BFH, Urteil IV R 6/17 vom 06.02.2020
Leitsatz
Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in GbR eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Dem steht nicht entgegen, dass die GbR keinen Gebrauch von der Nichterhebung der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer macht.
Quelle: BFH
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