BFH: Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe
BFH, Urteil V R 16/18 vom 26.09.2019
Leitsatz
Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i. S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt.
Zum Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung.