Verdoppelung des Pauschbetrages vom Kabinett beschlossen
Mehr Unterstützung für Steuerpflichtige mit Behinderung und pflegende Angehörige
BMF, Pressemitteilung vom 29.07.2020
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BMF, Pressemitteilung vom 29.07.2020
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht. Darüber hinaus wird der Pflege-Pauschbetrag angehoben und auf eine pflegegradabhängige Systematik umgestellt.
Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen:
„Die geplanten steuerlichen Verbesserungen bedeuten mehr gesellschaftliche Teilhabe und mehr Unterstützung für Steuerpflichtige mit Behinderungen. Für mich ist das ein wichtiges Signal des Respekts. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung stehen im Arbeitsmarkt vor besonderen Herausforderungen, sie müssen zusätzliche Aufwendungen schultern. Um hier konkret zu helfen, bringen wir heute die Verdoppelung des Pauschbetrages und weitere steuerliche Erleichterungen auf den Weg. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel, seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter haben sich beharrlich für diese Maßnahmen eingesetzt, das zahlt sich jetzt aus."
Konkret sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
Quelle: BMF
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