Lohnsteuer
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020
BMF, Mitteilung vom 13.11.2019
BMF, Mitteilung vom 13.11.2019
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht.
Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 07.11.2019).
Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2020 (Stand: 16.10.2019) haben sich lediglich noch Änderungen in Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.
Quelle: BMF