DATEV Abschlussdatenservice in DATEV-Rechnungswesen-Programmen (Leistungsänderung)

Leistungsänderung mit Bereitstellung der DATEV-Programme 16.0 (August 2022)

Leistungsänderung

Mit den DATEV Programmen 16.0 wird der DATEV Abschlussdatenservice in die Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Rechnungswesen integriert.

Die Nutzung des DATEV Abschlussdatenservice erfolgt über folgende Produkte, deren Leistungsbeschreibung sich mit den DATEV-Programmen 16.0 ändert:

  • DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (Art. Nr. 95000)
  • DATEV Abschlussprüfung comfort (Art. Nr. 40696)
  • DATEV Abschlussprüfung classic (Art. Nr. 40690)
  • DATEV Abschlussprüfung compact (Art. Nr. 40684)
  • DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung (Art. Nr. 40452)
  • DATEV Konsolidierung (Art. Nr. 40514)
  • DATEV Bilanzbericht comfort (Art. Nr. 41313)
  • DATEV Bilanzbericht classic (Art. Nr. 41589)
  • DATEV Bilanzbericht compact (Art. Nr. 41319)
  • Rechnungswesen kommunal (Art. Nr. 98850)

Was ändert sich für Sie?

Durch die neue Leistungsbeschreibung ändern sich weder der Leistungsumfang noch der Preis für die Übermittlung der Jahresabschlussdaten.

Mit dem DATEV Abschlussdatenservice können Sie wie gewohnt folgende Übermittlungen vornehmen:

  • Übermittlung Offenlegung Bundesanzeiger
  • Übermittlung E-Bilanz
  • Übermittlung Digitaler Finanzbericht 

Die Assistenten wurden angepasst, so dass Sie die AGBs in den Assistenten bestätigen können.

Gründe für die Änderung

In den vergangenen Jahren hat DATEV das Produktportfolio hinsichtlich der Cloud-Lösungen Rechnungswesen kontinuierlich ausgebaut und gebündelt.

Um weitere Transparenz zu schaffen, haben wir den DATEV Abschlussdatenservice in die Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Rechnungswesen integriert.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Leistungsbeschreibung Abschlussdatenservice" an Ihren Programmservice im Betrieblichen Rechnungswesen.

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