EU-Vorsteuervergütung
Abkündigung zu den DATEV-Programmen 15.1 (voraussichtlich Januar 2022)
Alternative: Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP)
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Abkündigung zu den DATEV-Programmen 15.1 (voraussichtlich Januar 2022)
Alternative: Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP)
Im Zuge der Digitalisierung der Geschäftsprozesse entwickelt DATEV stetig Leistungen und Produkte weiter. Wir setzen verstärkt auf zukunftsorientierte Lösungen und haben entschieden, dass das Programm EU-Vorsteuervergütung diesen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird.
Die Nutzung des Programms EU-Vorsteuervergütung ist zudem gering.
Es wurde daher beschlossen, das Programm EU-Vorsteuervergütung (Art.-Nr. 40198) vom Markt zu nehmen.
Alternativ können die Vorsteuervergütungsanträge im Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) eingereicht werden. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern unter wwww.bzst.de (Rubrik Unternehmen | Umsatzsteuer | Vorsteuervergütungsverfahren) oder www.elsteronline.de/bportal (Eingabe des Stichwortes Vorsteuervergütung im Hilfefenster).
Bitte beachten Sie, dass das Programm EU-Vorsteuervergütung ab sofort nicht mehr weiterentwickelt wird.
Bis zu den DATEV-Programmen 15.1 (voraussichtlich Januar 2022) gilt das Folgende:
Mit den DATEV-Programmen 15.1 (voraussichtlich 2022) wird es nicht mehr möglich sein, auf die bisherigen Übermittlungsprotokolle zuzugreifen. Wir empfehlen allen Anwendern daher eine Archivierung dieser Protokolle.
Für eine inhaltliche Dokumentation der Vorsteuervergütungsanträge empfehlen wir zusätzlich eine Archivierung der Auswertungen DATEV EU-Vorsteuervergütung.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich per Servicekontakt mit dem Stichwort „EU-Vorsteuervergütung“ an den Programmservice Betriebliches Rechnungswesen.
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