Rechnungslegung nach IFRS in Kanzlei-Rechnungswesen (Leistungsänderung)

Leistungsänderung: zum 31.12.2022
Alternative: Partnerangebot in Vorbereitung

Einstellung zum 31.12.2022

DATEV stellt zum 31.12.2022 die Programmfunktionalität Rechnungslegung nach IFRS in Kanzlei-Rechnungswesen (Art.-Nr. 95000) ein.

Bitte beachten Sie

Die Neuanlage des Bereichs „IFRS“ wird bereits ab der Programmversion Kanzlei-Rechnungswesen 13.1 nicht mehr unterstützt.

Für bereits bestehende Mandanten mit IFRS-Abschluss ist für das Wirtschaftsjahr 2023 letztmalig die Erstellung eines IFRS-Abschlusses möglich.

Die Einstellung der Rechnungslegung nach IFRS hat Auswirkungen in weiteren Programmen:

  • Bilanzbericht bzw. Abschlussprüfung compact/classic/comfort
    Ein Erstellungsbericht auf Basis eines Bestands aus Kanzlei-Rechnungswesen ist nicht mehr möglich.
  • Kostenrechnung
    Das Auswertungsschema für den BAB nach IFRS steht mit der Jahreswechselversion 2023/24 von Kanzlei-Rechnungswesen nicht mehr zur Verfügung.

Alternative

Für Mandanten, bei denen nur die Erfassung von abweichenden Wertansätzen im Bereich IFRS erfolgt, aber keine Auswertungen ausgegeben werden, kann der Bereich Frei 1 oder Frei 2 genutzt werden.

Jahresabschlussauswertungen nach IFRS

Für die Erstellung von Jahresabschlussauswertungen nach IFRS läuft aktuell ein Partnerauswahlverfahren. Wir informieren, sobald der Partner zur Verfügung steht.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Rechnungslegung nach IFRS" an Ihren Programmservice in Kanzlei-Rechnungswesen.

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