DATEV EÜR Steuern

Strategische Zielrichtung: Produktportfolio weiterentwickeln & Prozesseffizienz erhöhen

Status: in Arbeit, Freigabe für IV. Quartal 2023 geplant

Wir arbeiten an einer benutzerfreundlichen modernen Online-Anwendung zur Deklaration der Einnahmenüberschussrechnung für Einzelunternehmen.

DATEV EÜR Steuern ist der erste Schritt hin zur Verlagerung von Steuerprogrammen in die Onlinewelt.

EÜR Steuern bietet neben dem bereits bekannten Funktionsumfang auch neue Funktionen, wie den Wertenachweis zu einzelnen Formularzeilen der Anlagen. Mit diesem können Sie bei jeder Zeile der Anlagen sehen, welche Konten dort eingeflossen sind. Diese Werte werden aus Kanzlei-Rechnungswesen (Kontenwerte) und Anlagenbuchführung (Inventarwerte) in die Anlagen EÜR und AVEÜR übernommen.

Mit der geplanten Freigabeversion können Sie je Mandant:in und Veranlagungszeitraum entscheiden, ob Sie die Übermittlung der Anlagen über EÜR Steuern mit den neuen Funktionen vornehmen möchten. Alternativ steht Ihnen auch weiterhin die Übermittlung im bekannten Funktionsumfang über DATEV Einkommensteuer zur Verfügung.

DATEV Meine Steuern

Strategische Zielrichtung: Prozesseffizienz erhöhen & Ökosystem und Plattformen sicher auf- und ausbauen

Status: in Arbeit

Die Kollaborationsplattform DATEV Meine Steuern wird auf Basis von Kundenfeedback kontinuierlich weiterentwickelt.

Für das Jahr 2023 sind unter anderem geplant:

  • Optimieru​ng des Zusammenspiels von Digitale Belege Steuern und DATEV Meine Steuern.
  • Wertextr​​aktion und -übernahme aus Belegen in Digitale Belege Steuern.
  • Kontinuierliche Verbesserung der Prozessunterstützung.

Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung – Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Strategische Zielrichtung: Prozesseffizienz erhöhen

Status: in Arbeit

Status DIVA II:

Die Grundlagenbescheide zur Gewerbesteuer (Gewerbesteuermessbescheide, Zerlegungsbescheide) werden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen von DIVA Stufe II bereits elektronisch bekanntgegeben. Die anderen Bundesländer sollen demnächst folgen. DATEV unterstützt das DIVA II Verfahren entsprechend. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Status zum Gewerbesteuerbescheid der Kommunen:

Seit April kann über das ELSTER-Portal angegeben werden, dass der Bescheid elektronisch bekanntgegeben werden soll. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann, erstmalig als PDF mit maschinenlesbarem XML-Anhang, in das Postfach von "Mein Unternehmskonto" zugestellt, das bundesweite Unternehmensportal auf Basis von ELSTER. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei der zuständigen Kommune die technischen Grundlagen dafür erfüllt sind. Aktuell gibt es noch keine verbindliche Information zur flächendeckenden Unterstützung durch die Kommunen.

Die Pilotierung des Abrufs des Gewerbesteuerbescheids der Kommunen über DATEV-Software startet voraussichtlich im August/September mit wenigen ausgewählten Piloten. Der Zeitpunkt der Freigabe ist abhängig vom Verlauf der Pilotierung. Die Beantragung des digitalen Gewerbesteuerbescheids erfolgt (analog zum damaligen DIVA I-Verfahren bei ESt) in der Gewerbesteuererklärung. Eine Nutzung der Mechanismen von DIVA II (Beantragung über die Vollmachtsdatenbank) ist nicht möglich, da die Kommunen keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank besitzen.

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