Kommunale Abgabe

Anpassung der GewSt-Zinszeiträume (August 2022)

Anpassung an gesetzliche Neuerungen bei der automatischen GewSt-Zinsberechnung.

​Die Zeiträume für die GewSt-Zinsberechnung wurden an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Die aktuellen Fristen für den Beginn der Zinsberechnung betragen für den:

  • Veranlagungszeitraum 2021: 21 Monate (Zinslaufbeginn: 01.10.2023)
  • Veranlagungszeitraum 2022: 20 Monate (Zinslaufbeginn: 01.09.2024)
  • Veranlagungszeitraum 2023: 18 Monate (Zinslaufbeginn: 01.07.2025)
  • Veranlagungszeitraum 2024: 17 Monate (Zinslaufbeginn: 01.06.2026)

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