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Kommunale Abgabe: Anpassungen in den Tarifstammdaten bezüglich passiver Rechnungsabgrenzung (Februar 2023)

Eine Plausibilitätsprüfung verhindert, dass einer Abgabe Tarife zugeordnet werden können, deren Endedatum nach dem Ende des Veranlagungszeitraumes liegen. Eine Ausnahme stellen aktuell Tarife mit der Tarifart GewSt-Zins dar.

Da es aber Gebührenarten gibt, bei denen die Tarife nach dem Endedatum des Veranlagungszeitraums enden müssen, damit die passive Rechnungsabgrenzung genutzt werden kann, z. B. Friedhofsgebühren, kann dazu in den Tarifstammdaten die Tarifart Durchlaufposten gesetzt werden.

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