DATEV-Programme
Elektronischer Widerspruch gegen Mahnbescheid (Ende Dezember 2019)
Mit der neuen Version von DATEV Anwalt classic können Sie einen elektronischen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid erstellen.
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Mit der neuen Version von DATEV Anwalt classic können Sie einen elektronischen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid erstellen.
Ab dem 01.01.2020 müssen Sie den Widerspruch gegen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in maschinell lesbarer Form einreichen. Die amtlichen Vordrucke dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden. Mit der neuen Version von DATEV Anwalt classic können Sie einen elektronischen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid erstellen. Bisher wurde diese Funktion nicht unterstützt.
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017 sieht in Artikel 12 für das Automatisierte Mahnverfahren die Ausdehnung der Nutzungsverpflichtung auf den Widerspruch vor.
Die bisher bestehende Ausnahme der Übermittlung von Anträgen und Erklärungen in maschinell lesbarer Form für den Widerspruch in § 702 Absatz 2 Satz 2 ZPO gilt ab diesem Stichtag nicht mehr.
Voraussetzung für die neue Funktion ist, dass in der Akte ein Gläubiger als Aktenbeteiligter angelegt ist. Zudem muss das Anwaltspostfach in Anwalt classic für das EDA-Mahnverfahren eingerichtet sein.
Sie rufen die neue Funktion in einer Aktenübersicht auf, zum Beispiel Unsere Kanzlei | Akten | Alle aktiven Akten.
Im Zusatzbereich Kontextbezogene Links klicken Sie auf Forderungskonto | Widerspruch gegen Mahnbescheid.
Im Fenster Widerspruch gegen Mahnbescheid sind im Schritt Beteiligte die meisten Angaben schon vorbelegt.
Sie müssen nur noch die Geschäftsnummer des Gerichts erfassen, wenn sie noch nicht im Mahnverfahren hinterlegt wurde und ggf. Änderungen bezüglich des Antragsgegners mitteilen.
Im Schritt Widerspruch entscheiden Sie, ob Sie dem Anspruch insgesamt oder nur einem Teil des Anspruchs widersprechen.
Im Schritt Zusammenfassung können Sie die Klarschriftvorschau prüfen, ein Mitteilungsschreiben an den Mandanten und eine Wiedervorlage zur Akte erstellen.
In der Gruppe Übermittlung per beA legen Sie die Einstellungen für den Versand über das Anwaltspostfach fest.
Eine beA Nachricht wird als Entwurf angelegt und in den Ausgangskorb der ausgewählten Postorganisationsstelle gestellt.
Im Anhang befindet sich die eda-Datei, die den Widerspruch mit den erfassten Daten enthält. Diese beA Nachricht können Sie jetzt über das Anwaltspostfach versenden.
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1007522
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003078
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1000653
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