DATEV Anwalt classic
Regeln für Dateinamen von Anlagen der beA Nachricht (Mai 2021)
Im Anwaltspostfach der neuen Version von DATEV Anwalt classic sind die neuen Anforderungen der Justiz berücksichtigt.
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DATEV bietet Lösungen für ...
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Im Anwaltspostfach der neuen Version von DATEV Anwalt classic sind die neuen Anforderungen der Justiz berücksichtigt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer BRAK integriert in der beA-Webanwendung ab Version 3.4 strengere Regeln für die Länge und Zusammensetzung von Dateinamen der Anhänge der beA Nachricht. Sie legt dabei die Anforderungen - Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr (Fachkonzept EGVP) in der Fassung vom 24.11.2020 zugrunde.
Diese Anforderungen werden ab der neuen Version auch im DATEV Anwaltspostfach berücksichtigt.
Der Dateiname des Anhangs wird beim Hinzufügen zur beA Nachricht automatisch entsprechend der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr angepasst.
Dabei werden unzulässige Zeichen im Dateinamen (z. B. Leerzeichen oder Punkte) ersetzt. Sie müssen den Dateinamen nicht manuell an die Anforderungen anpassen.
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