DATEV Anwalt classic
Abgegebenes elektronisches Empfangsbekenntnis lesbar zur Akte speichern (März 2022)
In DATEV Anwalt classic können Sie das abgegebene oder zurückgewiesene eEB in der Akte in lesbarer Form prüfen.
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
DATEV bietet Lösungen für ...
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In DATEV Anwalt classic können Sie das abgegebene oder zurückgewiesene eEB in der Akte in lesbarer Form prüfen.
Sie geben im Fenster beA-Nachricht anlegen / beA Nachricht bearbeiten ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) ab oder weisen es zurück. Das Kontrollkästchen Versendete Nachricht packen und zur Akte speichern in der Gruppe Nacharbeiten nach Versand muss aktiviert sein. Dann wird in der ZIP-Datei das eEB zusätzlich zur versendeten Datei xJustiz_nachricht.xml in lesbarer Form als HTML-Datei eEB-Vorschau.html abgelegt.
Diese Datei können Sie z. B. mit Microsoft Edge öffnen.
Die von DATEV interpretierten Zusätze werden in grün ausgegeben, z. B.:
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