DATEV Anwalt classic

beA-Nachrichten-Entwurf für Fernsignatur hochladen (September 2022)

Der Workaround Entwurf hochladen im beA-Nachrichtenentwurf ist nur vorübergehend verfügbar. Sobald das Anbringen einer Fernsignatur in DATEV Anwalt classic möglich ist, wird diese Funktion wieder entfernt.

Wenn Sie die Schriftsätze im beA-Webclient mit Fernsignatur versehen möchten, können Sie die Anhänge im Anwaltspostfach in DATEV Anwalt classic für den Versand vorbereiten und später den fertigen Entwurf in den beA-Webclient hochladen.

Dazu klicken Sie in der geöffneten beA-Nachricht auf die Schaltfläche Entwurf hochladen.

Entwurf_hochladen

Der beA-Nachrichtenentwurf wird mit allen Anhängen auf die beA-Webseite hochgeladen. Er erhält im Ausgangskorb den Status Hochgeladen / Versendet und wird gefettet. Wenn der Zugang beim Empfänger erfolgt ist, erhält die Nachricht im Ausgangskorb den Status Zugegangen. Sie wird nicht mehr gefettet.

Hintergrund:

Bis zum Jahresende ersetzt die Bundesrechtsanwaltskammer alle beA-Karten aus technischen Gründen. Mit den neuen Karten ist das Signieren von Schriftsätzen im Anwaltspostfach in DATEV Anwalt classic derzeit nicht möglich. Die Schnittstelle der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt die dazu notwendige Fernsignatur nicht. Die neuen beA-Karten können daher derzeit mit keiner Kanzleisoftware, die die BRAK-Schnittstelle verwendet, zum Signieren genutzt werden. Wir suchen nach Alternativen.

Bis zum 31.12.2022 können Sie weiterhin die alte beA-Karte mit qualifizierter elektronischer Signatur auch nach deren Ablaufdatum nutzen. Oder der Rechtsanwalt versendet die Schriftsätze ohne Signatur eigenhändig per beA (VHN), wenn nicht ausnahmsweise die qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich ist (z. B. im Verwaltungsverfahren oder bei Verträgen mit Schriftformerfordernis).

Ihr Nutzen

  • ​Nicht zugelassene Formate werden automatisch in das für beA zugelassene PDF-Format umgewandelt, wenn das technisch möglich ist.
  • Der Dateiname des Anhangs wird beim Hinzufügen zur beA-Nachricht automatisch entsprechend der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr angepasst. Dabei werden unzulässige Zeichen im Dateinamen (z. B. Leerzeichen oder Punkte) durch Unterstriche ersetzt. Enthält der Dateiname inklusive Dateiendung > 90 Zeichen, wird der Dateiname am Ende auf 90 Zeichen inklusive Dateityp gekürzt.
  • Anlagen werden mit einem fortlaufenden Anlagen-Präfix versehen. Dieser Anlagen-Präfix wird in den Dateinamen übernommen.
  • Anlagen-Präfix und Nummer werden automatisch als Stempeltext rechts oben in die PDF-Anlagen der beA-Nachricht übernommen und mit einem Rahmen versehen.
  • Sie können eine durchgehende, vorangestellte Nummerierung aller Anhänge einstellen. Die Nummerierung wird in den Dateinamen übernommen.

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