DATEV Anwalt classic
beA-Prüfprotokoll in ZIP-Datei im Anwaltspostfach (September 2022)
In DATEV Anwalt classic wird jetzt das Prüfprotokoll nach dem Versand der beA-Nachricht in der ZIP-Datei gespeichert.
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In DATEV Anwalt classic wird jetzt das Prüfprotokoll nach dem Versand der beA-Nachricht in der ZIP-Datei gespeichert.
Wenn Sie die Signatur eines signierten Schriftsatzes über den Link Signaturen prüfen prüfen, wird je Schriftsatz ein Prüfprotokoll erzeugt.
Wenn das Kontrollkästchen Versendete Nachricht packen und zur Akte speichern im Fenster beA-Nachricht anlegen / beA-Nachricht bearbeiten aktiv ist, wird die versendete Nachricht mit den Metadaten als ZIP-Datei zur Akte gespeichert.
Das zuletzt gespeicherte Prüfprotokoll wird nach Versand der beA-Nachricht mit dem Dateinamen Prüfprotokoll_Dateiname.html im Ordner Metadaten in die ZIP-Datei gespeichert.
Sie können die Datei durch Klick mit der rechten Maustaste über Öffnen mit… | <Browser> in Ihrem Standard-Browser anschauen.
Wenn Sie ein elektronisches Empfangsbekenntnis abgeben oder zurückweisen, wird nach der Signaturprüfung die Datei Prüfprotokoll_xJustiz_nachricht.html zur Akte gespeichert, da beim eEB nur die Datei xjustiz_nachricht.xml versendet wird.
Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts wird minimiert. Im Streitfall rund um eine qualifizierte elektronische Signatur kann der Rechtsanwalt nachweisen, dass die Kanzlei den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Kanzleiorganisation entspricht. Zur ordnungsgemäßen Kanzleiorganisation gehört auch der Nachweis, dass der Organisationsanweisung gefolgt wurde, eine angebrachte qualifizierte elektronische Signatur zu prüfen.
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