DATEV Anwalt classic

Einfacher signieren in der Postmappe „Zu signieren“ (September 2022)

Sie können ab dem 29.09.2022 in DATEV Anwalt classic in der Postmappe "Zu signieren" einfacher signieren.

Im geöffneten Fenster beA-Nachricht bearbeiten können Sie zwar in jeder Postmappe über den Link Schriftsätze signieren die Schriftsätze signieren.

In der Postmappe Zu signieren ist das Signieren jetzt noch einfacher: Sie müssen die beA-Nachricht dazu nicht öffnen. Sie klicken mit der rechten Maustaste auf die Nachricht und wählen Signieren für beA-Versand. Alle Schriftsätze der beA-Nachricht werden daraufhin signiert.

Postmappe_Zu_signieren

Die Gültigkeit von Signaturen können Sie in jeder Postmappe über die Funktion Signatur(en) prüfen im Kontextmenü prüfen. Dabei wird je Schriftsatz ein Prüfprotokoll erzeugt. Dieses Prüfprotokoll können Sie vor dem Versand der beA-Nachricht in der Vorschau der Signaturdatei-Anhänge prüfen. Wenn das Kontrollkästchen Versendete Nachricht packen und zur Akte speichern im Fenster beA-Nachricht bearbeiten aktiv ist, wird die versendete Nachricht mit den Metadaten als ZIP-Datei zur Akte gespeichert. Das zuletzt erzeugte Prüfprotokoll wird nach Versand der beA-Nachricht in die ZIP-Datei gespeichert.

Ihr Nutzen

  • Sie sparen Zeit bei der Vorbereitung der beA-Nachrichten für den Versand.
  • Die Arbeitsteilung in der Kanzlei wird optimiert.
  • Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts wird minimiert. Im Streitfall rund um eine qualifizierte elektronische Signatur kann der Rechtsanwalt nachweisen, dass die Kanzlei den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Kanzleiorganisation entspricht. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Organisationsanweisung, eine qualifizierte elektronische Signatur zu prüfen, beachtet wurde.

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