DATEV Anwalt Kommunikationspaket

Kein Schriftsatz-Versand ohne qualifizierte elektronische Signatur (September 2022)

Sie können ab dem 29.09.2022 verhindern, dass Schriftsätze oder elektronische Empfangsbekenntnisse (eEBs) ohne qualifizierte elektronische Signatur versendet werden.

Dazu aktivieren Sie im Fenster Kanal anlegen / bearbeiten im Schritt Ausgangskonfiguration das Kontrollkästchen Schriftsatz / eEB muss zum Versand qualifiziert signiert sein.

Ausgangskonfiguration_Signatur

Wenn die beA-Nachricht einen Schriftsatz oder ein eEB ohne qualifizierte elektronische Signatur enthält, erhalten Sie bei Übergabe an den Ausgangskorb eine Programm-Meldung.

Ihr Nutzen

  • Wenn Ihre Kanzlei immer mit qualifiziert elektronisch signierten Schriftsätzen nach außen auftreten möchte, können Sie eine Warnung aktivieren. Wenn ein Anwalt versehentlich eine Nachricht ohne qualifizierte Signatur versendet, erhält er eine Programm-Meldung, die den Versand verhindert.
  • So besteht nicht die Gefahr, dass Schriftsätze formell ungültig sind, weil ein nicht qualifiziert elektronisch signierter Schriftsatz bereitgestellt und durch einen anderen Berufsträger versendet wird. Dann fallen die einfache Signatur und der versendende Berufsträger auseinander. Die Ausnahme gem. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO gilt in diesem Fall nicht (beA als sicherer Übermittlungsweg).
  • Das Haftungsrisiko der Kanzlei wird reduziert.

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