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Neue Anlagen zu Zwangsvollstreckungsaufträgen im Forderungskonto (Dezember 2021)
Für die elektronische Übermittlung von Zwangsvollstreckungsaufträgen können Sie neue Anlagen erstellen.
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Für die elektronische Übermittlung von Zwangsvollstreckungsaufträgen können Sie neue Anlagen erstellen.
Wenn Sie in Zwangsvollstreckungsaufträgen Vollstreckungskosten geltend machen, wird ab der neuen Version automatisch eine Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten als Anlage erstellt (i. S. v. §§ 754a , 829a ZPO ).
Zusätzlich können Sie jetzt für die elektronische Übermittlung von Zwangsvollstreckungsaufträgen ein Anschreiben erstellen, das u. a. Versicherungen des Gläubigers enthält (i. S. v. §§ 754a , 829a ZPO ).
Die Gesetzeslage hierzu ist derzeit noch unklar. Dennoch empfehlen wir Ihnen, auch diese Dokumente als Schriftsatz (Anschreiben) bzw. Anlage (Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten) per beA an das Gericht / den Gerichtsvollzieher zu übermitteln, um einer Monierung von Zwangsvollstreckungsaufträgen ab 01.01.2022 vorzubeugen.
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