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Prüfung der Eintragung von Urkunden ins Urkundenverzeichnis (September 2022)
Die Eintragung von Urkunden ins Urkundenverzeichnis wird ab dem 29.09.2022 standardmäßig geprüft.
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Die Eintragung von Urkunden ins Urkundenverzeichnis wird ab dem 29.09.2022 standardmäßig geprüft.
Wenn Sie den Notariats-Arbeitsplatz erstmalig öffnen und Urkunden vorhanden sind, deren Beurkundungszeitpunkt 14 Tage oder länger zurückliegt, wird ein Hinweisfenster geöffnet:
Sie können das Fenster auch manuell über Kontextbezogene Links | Notarielles | Prüfung Eintragung UVZ öffnen.
Der Notar wird an die rechtzeitige Eintragung der Urkunden in das Urkundenverzeichnis erinnert. Dadurch wird die Umsetzung von § 18 NotAktVV unterstützt.
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