DATEV Anwalt Notariat

Prüfung der Eintragung von Urkunden ins Urkundenverzeichnis (September 2022)

Die Eintragung von Urkunden ins Urkundenverzeichnis wird ab dem 29.09.2022 standardmäßig geprüft.

Wenn Sie den Notariats-Arbeitsplatz erstmalig öffnen und Urkunden vorhanden sind, deren Beurkundungszeitpunkt 14 Tage oder länger zurückliegt, wird ein Hinweisfenster geöffnet:

Eintragung_Urkundenverzeichnis

Sie können das Fenster auch manuell über Kontextbezogene Links | Notarielles | Prüfung Eintragung UVZ öffnen.

Prfung_Eintragung_UVZ

Ihr Nutzen

​Der Notar wird an die rechtzeitige Eintragung der Urkunden in das Urkundenverzeichnis erinnert. Dadurch wird die Umsetzung von § 18 NotAktVV unterstützt.

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