DATEV Anwalt classic

Validierung der zulässigen Größe und Anzahl der Anhänge von beA-Nachrichten (Februar 2022)

In DATEV Anwalt classic ​wird beim Hinzufügen von Dokumenten zur beA-Nachricht im Anwaltspostfach die zulässige Größe und Anzahl der Anhänge (Schriftsatz, Anlagen, sonstige Anhänge) validiert.

Ab 01.04.2022 sowie 01.03.2023 ändert sich gem. 2. Bekanntmachung zu § 5 ERVV BAnz AT 18.02.2022 B2 vom 10.02.2022 jeweils die zulässige Größe und Anzahl der Anhänge:

Gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung werden ab dem 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht wie folgt begrenzt:

  • auf höchstens 200 Dateien und
  • auf höchstens 100 Megabyte.

Ab dem 1. Januar 2023 bis mindestens 31. Dezember 2023 werden die Anzahl und das Volumen wie folgt begrenzt:

  • auf höchstens 1 000 Dateien und
  • auf höchstens 200 Megabyte.


Die Validierungen im Anwaltspostfach wurden angepasst und gelten abhängig vom aktuellen Tagesdatum mit den jeweils gültigen Werten der neuen Bekanntmachung. Die festen Zahlen wurden aus den Meldungstexten entfernt. Stattdessen wird auf das Hilfe-Dokument verwiesen.
Installieren Sie das Service-Release spätestens am 01.04.2022, damit die neuen Validierungen berücksichtigt werden.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!