DATEV Anwalt classic

Verbindung zur WebAkte aufheben (Juli 2022)

Sie können die bestehende Verbindung einer DATEV Anwalt classic Akte zu einer WebAkte aufheben.

Das ist z. B. dann notwendig:

  • wenn Sie die Akte versehentlich mit einer falschen WebAkte verbunden haben oder
  • wenn Sie die verbundene WebAkte inzwischen in der WebAkte-Plattform gelöscht haben.
Verbindung_zur_WebAkte_aufheben

Nach dem Aufheben der Verbindung können Sie die Akte mit der richtigen WebAkte verbinden.

Wenn Sie die WebAkte in der WebAkte-Plattform gelöscht haben, werden keine kontextbezogenen Links mehr angeboten, die auf eine nicht mehr existierende WebAkte verweisen.

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