Personalwirtschaft
Lohn und Gehalt: Sechsmonatiges Intervall beim Spitzenausgleichsverfahren im Bauhauptgewerbe entfällt (Juli 2021)
Beim Spitzenausgleichsverfahren der SOKA-BAU gibt es zukünftig nur noch das viermonatige Abrechnungsintervall. Das sechsmonatige Intervall entfällt.