Steuern / Steuerprogramme
Sonstige Nachricht an das Finanzamt (September 2020)
Mit dem Programm DATEV Sonstige Nachricht ans Finanzamt haben Sie jetzt die Möglichkeit, dem Finanzamt eine Nachricht zukommen zu lassen.
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Mit dem Programm DATEV Sonstige Nachricht ans Finanzamt haben Sie jetzt die Möglichkeit, dem Finanzamt eine Nachricht zukommen zu lassen.
Mit dem Programm "DATEV Sonstige Nachricht ans Finanzamt" können Sie dem Finanzamt eine Nachricht zukommen lassen. Zusätzlich können dazu auch Anlagen übermittelt werden.
Aktuell ist es bereits für alle Bundesländer möglich, eine Sonstige Nachricht ohne Belege zu übermitteln. Wenn Sie an die Sonstige Nachricht auch Belege anhängen möchten, beachten Sie, dass die Freischaltung der Funktion seitens der Finanzverwaltung stufenweise für die Bundesländer erfolgt.
Die Sonstige Nachricht können Sie aus dem Steuerprogramm unter Mandant | Kommunikation mit Finanzverwaltung | Sonstige Nachricht oder dem DATEV Arbeitsplatz aufrufen. Im Arbeitplatz geht das zum Beispiel in der Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" über den Link "Sonstige Nachricht" in den kontextbezogenen Links.
Mit Sonstige Nachricht übermitteln Sie Nachrichten
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