Steuern
Umsatzsteuererklärung 2020 classic: Erhöhung der Kleinunternehmergrenze (März 2020)
Die Kleinunternehmergrenze des Vorjahresumsatzes wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 angehoben (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Diese Änderung ist im Programm Umsatzsteuererklärung 2020 classic berücksichtigt.