Abschlussprüfung

Abschlussprüfung: Speichern der Identifikationsmerkmale (Dezember 2022)

Mit DiRUG wurde erstmals eine Pflicht zur Identifizierung eingeführt, diese wurde im EHUG Assistenten umgesetzt.

Dies betrifft jede natürliche Person, die die Datenübermittlung vornimmt. Unerheblich ist hierbei, ob die Offenlegung über die Web-Plattform des Bundesanzeigers erfolgt oder über den Offenlegungsassistenten in Kanzlei-Rechnungswesen.

Beim Identifizierungsverfahren erhalten Sie ein Identifikationskennzeichen. Das Identifikationskennzeichen benötigen Sie bei jeder Übermittlung mit dem Offenlegungsassistenten. Die Identifikationsmerkmale können im Offenlegungsassistenten gespeichert werden.

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