Rechnungswesen

Anlagenbuchführung: Umsetzung Jahressteuergesetz 2022 (Februar 2023)

Die Neuerung setzt gesetzliche Änderungen um.

Wohngebäude: Erhöhung des Abschreibungssatzes von 2 % auf 3 %

Für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden, wurde der Abschreibungssatz von 2 % auf 3 % angehoben.
Im Programm DATEV Anlagenbuchführung gibt es dafür eine neue Abschreibungsart:
AfA-Art 9 - § 7 IV S. 1 Nr. 2a EStG (3 %) Fertigstellung nach 31.12.2022 (09).

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Wiederauflebung

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) darf ab dem 01.01.2023 wieder angewendet werden.
Im Programm wurde dafür eine neue Abschreibungsart geschaffen:
AfA-Art 46 - § 7b EStG, BA 01.01.2023 – 31.12.2026 (46).

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