Kanzlei-Rechnungswesen

Anpassung der Nutzungsbedingungen im EHUG Assistenten (August 2022)

Die AGBs des Bundesanzeigers und der DATEV müssen jetzt durch die Anwender bestätigt werden.

Bundesanzeiger:
Die Checkbox der AGBs des Bundesanzeigers muss pro Mandant und je Wirtschaftsjahr bestätigt werden. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen und Preislisten sind über den im Assistenten eingebauten Link auf der Seite des Bundesanzeigers einsehbar. Des Weiteren erfolgt neben der Information über den Offenlegungsmodus und deren Folgen auch eine Bestätigung, dass der Anwender berechtigt ist im Auftrag des Mandanten eine Offenlegung bzw. Hinterlegung vorzunehmen.

DATEV:
Die Checkbox der AGBs der DATEV muss einmalig pro Mandant bestätigt werden. Diese Bestätigung wird mit den E-Bilanz und DiFin-Assistenten synchronisiert. Die entsprechenden Links auf die AGBs, die Leistungsbeschreibung 2.0 und ein Auszug der Preisliste sind im Assistenten hinterlegt.​

Eine Übermittlung von Jahresabschlüssen mit einem Wirtschaftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 (Wirtschaftsjahre 2022 bzw. abweichende Wirtschaftsjahre 2022/2023) können mit Eingabe der Identifikationsmerkmale übermittelt werden. Eine Übermittlung von beispielsweise Liquidationseröffnungsbilanzen 2022 ist damit bereits im Kalenderjahr 2022 möglich.

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