Personalwirtschaft

DATEV Personaldaten: Abruf Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit DATEV Personaldaten (Februar 2023)

Zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Kanzleien (lohnabrechnende Stelle) und Mandanten (Arbeitgeber) wird DATEV Personaldaten um den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erweitert.

Seit dem 01.01.2023 müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Mitarbeitenden elektronisch abgerufen werden: Der Arzt übermittelt dazu die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber oder die lohnabrechnende Stelle rufen diese Daten bei den Krankenkassen elektronisch ab.

Über die Kachel "Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" im jeweiligen Mitarbeiter wird die Erfassung zum eAU-Abruf in DATEV Personaldaten geöffnet. Hier werden auch die Rückmeldungen zu den eAU-Abrufen angezeigt.

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