Zentrale Stammdaten

Elektronische Übermittlung von Adress- und Bankänderung an das Finanzamt (August 2022)

Wenn sich Adressdaten oder Bankverbindungsdaten von Mandanten ändern, können diese direkt aus den Zentralen Stammdaten in Eigenorganisation an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Damit können jetzt auch Daten für Personen übermittelt werden; bisher war das nur für Unternehmensmandate möglich.

Die geänderten Personendaten können so unabhängig von der nächsten Steuererklärung und damit schneller der Finanzverwaltung gemeldet werden.

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