euBP FiBu-Daten (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung)
Gesetzliche Änderung in der zu übermittelnden Datenstruktur (August 2022)
Seit dem 01.07.2022 gilt eine gesetzliche Änderung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung.
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Seit dem 01.07.2022 gilt eine gesetzliche Änderung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung.
Neben den Summen und Salden aller bebuchten Sachkonten müssen auch die Summen und Salden aller bebuchten Kreditorenkonten an die deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.
Die Einzelbuchungen der Kreditorenkonten werden nicht automatisch übermittelt. Das bedeutet, im Sendeumfang werden die Kontrollkästchen nicht automatisch vorbelegt. Wenn der Betriebsprüfer die Einzelbuchungen zu den Kreditoren verlangt, aktivieren Sie die Kontrollkästchen manuell.
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