Kanzlei-Rechnunsgwesen

Jahresabschluss: Jahresübernahme der Sonderbilanz-Sachverhalte (Dezember 2022)

Sie können mithilfe eines Sachverhalts Ertragsbuchungen für den Sonderbilanzbestand im Gesamthandsbestand erzeugen.

Der Sachverhalt dient somit der Vorbereitung der korrespondierenden Buchungen für die Sonderbilanz. Die im Vorjahr angelegten Sachverhalte können im Folgejahr übernommen werden.

Voraussetzung:

  • Im Vorjahr sind Sachverhalte für korrespondierende Buchungen für die Sonderbilanz angelegt.
  • Jahresübernahme wurde durchgeführt.
  • Im aktuellen Wirtschaftsjahr sind noch keine Sachverhalte für korrespondierende Buchungen für die Sonderbilanz angelegt..

Aufruf:

  • Im Menü Erfassen | Abschlussbuchungen wählen, dann
  • im Zusatzbereich Eigenschaften in der Kategorie Personengesellschaft auf den Link Sachverhalte für Sonderbilanz festlegen klicken und
  • im Fenster Sachverhalte auf den Link Sachverhalte übernehmen klicken.

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