Personalwirtschaft
LODAS: Abrechnung neuer Fehlzeiten nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Juni 2022)
Für die Abrechnung von Fehlzeiten aufgrund Tätigkeitsverbot und vorsorgliche Einstellung der beruflichen Tätigkeit nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden zwei neue Fehlzeiten zur Verfügung gestellt.