Personalwirtschaft

LODAS: Kug-Prüfungen 2020: Löschung der Bewegungsdaten vermeiden (Januar 2023)

Bewegungsdaten für 2020 stehen auch nach der Abrechnung März 2023 noch zur Verfügung und können im Rahmen von KuG-Korrekturen für 2020 betrachtet werden.

In LODAS kann standardmäßig das aktuelle Jahr und das Vorjahr abgerechnet werden. Mit der März-Abrechnung werden daher die Bewegungsdaten vor dem Vorvorjahr gelöscht, da auf diese Daten im Normalfall nicht mehr zugegriffen werden kann. In diesem Jahr sind die Bewegungsdaten aus dem Jahr 2020 betroffen.

Für die Mandanten, für die noch Prüfungen der Kurzarbeiteranträge für 2020 ausstehen, sind diese Daten jedoch noch notwendig, um ggf. Korrekturen durchführen zu können. Wir haben daher mit LODAS 12.21 das Löschen der Bewegungsdaten vorläufig ausgesetzt. Wir empfehlen Ihnen, das Service-Release vor der Abrechnung März 2023 zu installieren, damit Ihnen keine Bewegungsdaten verloren gehen.

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