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LODAS: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Übernahme der Rückmeldung für vorhandene Fehlzeiten steuern (Dezember 2022)

Wenn für eine Arbeitsunfähigkeit eine Folgebescheinigung vorliegt oder die tatsächliche Fehlzeit aus anderen Gründen von den ursprünglich in der Erstbescheinigung angegebenen Werten abweicht, wurden bisher die erfassten Fehlzeiten mit der Übernahme der Rückmeldung zur Erstbescheinigung wieder verändert.

Mit LODAS 12.2 wird das Ende-Datum der vorhandenen Fehlzeit durch die Rückmeldung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch in die Zukunft verändert, nicht mehr in die Vergangenheit. In diesen Fällen werden Sie über einen Hinweis im Übernahmeprotokoll informiert.

Zusätzlich gibt es unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten ein neues Kontrollkästchen Fehlzeit-Ende nicht durch eAU-Rückmeldung überschreiben. Wenn Sie das Kontrollkästchen für eine Fehlzeit aktivieren, wird verhindert, dass die Angaben durch die automatische Übernahme von Rückmeldungen verändert werden. Rückmeldungen der Krankenkassen, die zu dieser Fehlzeit passen, werden dann im Rückmeldeprotokoll mit dem Hinweis FZ überschreiben deakt. ausgewiesen.

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