Personalwirtschaft
LODAS Öffentlicher Dienst: AG-Pflichtzuschuss VBLU (IfSG) (Juni 2022)
Es wurde ein neues Kennzeichen für Arbeitgeberbeiträge geschaffen, die zusätzlich nach §100 förderfähig sind.
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Es wurde ein neues Kennzeichen für Arbeitgeberbeiträge geschaffen, die zusätzlich nach §100 förderfähig sind.
Innerhalb eines VBLU-Gruppenvertrages ist grundsätzlich eine Beteiligung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an der Finanzierung der Altersvorsorge vorgesehen.
Sofern der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil in Abhängigkeit einer durch den Arbeitnehmer finanzierten Entgeltumwandlung macht, ist der Arbeitgeberbeitrag (AG-Beitrag) als verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (AG-Zuschuss) anzusehen.
Da die AG-Beiträge zusätzlich noch förderfähig nach §100 sind, muss der AG-Anteil, der als verpflichtender AG-Zuschuss zu bewerten ist, von der Förderfähigkeit abgezogen werden.
Damit dies eindeutig erkennbar ist, muss das neue Kennzeichen gesetzt werden. Es führt dann zu einem Abzug vom förderfähigen AG-Beitrag (15 Prozent pauschal).
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