Personalwirtschaftssysteme

Lohn und Gehalt: Änderungen bei Kurzarbeitergeld (Januar 2022)

Mit der neuen Version sind die aktuellen Kug- und Saison-Kug-Regelungen umgesetzt.

Gemäß der "Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung" und dem "Gesetz zur Stärkung der Impfpräventionen gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" werden folgende Regelungen bei der Lohnabrechnung berücksichtigt:

  • ​Pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge:
    • 50 Prozent Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) vom 01.01.2022 bis 31.03.2022.
    • Weitere 50 Prozent Erstattung der SV-Beiträge, wenn eine Teilnahme an geförderter beruflicher Weiterbildung erfolgt.
  • ​Die gestaffelte Erhöhung der Leistungssätze wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kug bis zum 31.03.2021 entstanden war, bis zum 31.03.2022 verlängert.
  • Der Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze wird für den Zeitraum von Januar 2022 bis März 2022 auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.


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