Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Energiepreispauschale (August 2022)

​Mit der aktuellen Version von Lohn und Gehalt kann die mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossene Energiepreispauschale mittels neuer Lohnart korrekt abgerechnet und mit der Lohnsteuer-Anmeldung abgesetzt werden.

In einem neuen Dialog werden anspruchsberechtigte und nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer angezeigt sowie Arbeitnehmer, die nicht eindeutig vom Programm zugeordnet werden können. In der Lohnsteuer-Anmeldung wird eine zusätzliche Kennzahl für die Energiepreispauschale aufgeführt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird die Auszahlung mit dem Großbuchstaben E gekennzeichnet.

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