Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Kurzarbeitergeld für französische Grenzgänger (Januar 2023)

​Grenzgänger nach Frankreich können ab 01.01.2023 Kurzarbeitergeld erhalten, das ohne Steuer (also mit Steuerklasse 0) berechnet wird.​

Um solche Mitarbeiter zu kennzeichnen, gibt es unter Mitarbeiter | Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit ein neues Kontrollkästchen "Kurzarbeitergeld wird aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert".​​

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