Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Neue Kug-Tabellen (März 2023)

Die neue Version berücksichtigt die neuen Tabellenwerte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes gemäß der veröffentlichten Kug-Tabellen 2023 der Bundesagentur für Arbeit.

Für betroffene Arbeitnehmer erfolgt nach Installation der neuen Version eine automatische Nachberechnung gemäß der aktuell gültigen Kug-Tabelle.

Die Neuberechnung von Leistungen für Kug / Saison-Kug / Transfer-Kug können in diesem Fall nicht unterdrückt werden. Für bereits ausgetretene Arbeitnehmer erfolgt keine automatische Nachberechnung.

Die neuen Leistungsanträge / Abrechnungslisten, die sich aus der Korrektur der Kug-Tabellen ergeben haben, müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden.

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