Personalwirtschaft
Lohn und Gehalt: Neuregelung Midijob ab Oktober 2022 (September 2022)
Mit der neuen Version von Lohn und Gehalt werden die neuen Verdienstgrenzen bei Mini-/ und Midijob ab Oktober 2022 berücksichtigt.
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Mit der neuen Version von Lohn und Gehalt werden die neuen Verdienstgrenzen bei Mini-/ und Midijob ab Oktober 2022 berücksichtigt.
Für Arbeitnehmer, die bis September 2022 ein regelmäßiges monatliches Entgelt zwischen 450,01 und 520,00 EUR erhielten und deren Entgelt weiterhin in diesem Bereich liegt, hat der Gesetzgeber einen Bestandsschutz vorgesehen.
Diesen Bestandsschutz können Sie in Lohn und Gehalt mit Hilfe eines neuen Diaolgs auf Mandantenebene im Menü unter Erfassen | Midijob-Bestandsschutz zuordnen... erfassen und abrechnen.
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