Personalwirtschaft
Lohn und Gehalt: Widerspruchsrecht BEA entfällt (März 2023)
Seit 01.01.2023 können Arbeitnehmer keinen Widerspruch an der elektronischen Übermittlung von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit mehr einlegen.