Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Widerspruchsrecht BEA entfällt (März 2023)

Seit 01.01.2023 können Arbeitnehmer keinen Widerspruch an der elektronischen Übermittlung von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit mehr einlegen.

Das Kontrollkästchen "Arbeitnehmer hat der elektronischen Übermittlung von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen an die BA nach § 313a SGB III widersprochen" auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Personaldaten, Registerkarte Sonstiges entfällt.

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