Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss

Neue Auswertung "Überleitung zum steuerlichen Gewinn" (Dezember 2022)

​Ab Wirtschaftsjahr 2022 steht für Einzelunternehmen im Steuerrecht eine neue Auswertung "Überleitung zum steuerlichen Gewinn" zur Verfügung.

Es werden alle steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen dargestellt.

​Die neue Auswertung "Überleitung zum steuerlichen Gewinn" stellt durch Hinzurechnungen und Kürzungen im Kontennachweis detailliert die Überleitung zwischen dem Steuberbilanzgewinn und der steuerlichen Bemessungsgrundlage in der Einkommensteuer dar.

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