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Neues Produkt zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren (Juli 2022)

Seit 30.06.2022 können Sie in der neuen Anwendung Kommunikation Finanzverwaltung Formulare im Rahmen des elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahrens neu anlegen.

Mit den neuen Produkten zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren können Sie für einen ausgewählten Mandanten in der neuen Anwendung Kommunikation Finanzverwaltung folgende Formulare neu anlegen:

  • DATEV Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
  • DATEV Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • DATEV Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Die Formulare im Rahmen des elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahrens bieten Ihnen folgende Funktionen:

  • Sie können die Formulare in der neuen Anwendung Kommunikation Finanzverwaltung anlegen.
  • Alle erforderlichen Daten können im jeweiligen Formular erfasst werden.
  • Das Löschen eines noch nicht übermittelten Formulars (Entwurf) ist innerhalb der Anwendung möglich.
  • Jedes plausible Formular verfügt im Entwurf über ein Vorschaudokument.
  • Zum übermittelten Formular erhalten Sie ein Übertragungsprotokoll mit allen erfassten Daten innerhalb der Anwendung.
  • Die Übermittlung eines Formulars erfolgt über das DATEV-Rechenzentrum. Als elektronische Eingangsbestätigung bei der Finanzverwaltung dient die ELSTER-Transfer-ID.

Im Rahmen der neuen Anwendung Kommunikation Finanzverwaltung steht eine Übersicht der bereits übermittelten und im Entwurfsmodus befindlichen Formulare zur Verfügung.

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