Neue Version V. 8.06 von Elektronischer Einspruch (November 2022)

Mit der neuen Version können Sie gegen bestimmte, von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuerwertbescheide Einspruch einlegen.

Dabei handelt es sich um die folgenden Grundsteuerwertbescheide:

  • Grundsteuerwertermittlung-Grundvermögen-Bescheid
  • Grundsteuerwertermittlung-LuF-Bescheid
  • Grundsteueräquivalenzbeträge-Bescheid

Einschränkung:

Anlagen und Belege zu den Grundsteuerwertbescheiden können aus technischen Gründen erst mit einer Folgeversion hinzugefügt und übermittelt werden.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!