Neue Version V. 8.06 von Elektronischer Einspruch (November 2022)
Mit der neuen Version können Sie gegen bestimmte, von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuerwertbescheide Einspruch einlegen.
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Mit der neuen Version können Sie gegen bestimmte, von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuerwertbescheide Einspruch einlegen.
Dabei handelt es sich um die folgenden Grundsteuerwertbescheide:
Einschränkung:
Anlagen und Belege zu den Grundsteuerwertbescheiden können aus technischen Gründen erst mit einer Folgeversion hinzugefügt und übermittelt werden.
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