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Post, Fristen u. Bescheide: Keine Vorbelegung Finanzamt u. Steuernr. bei Erbschafts- u. Schenkungsteuer-Bescheiden (März 2023)

Analog zur Grundsteuer wird bei der Erfassung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Bescheiden nicht mehr das Wohnsitzfinanzamt sowie die zugehörige Steuernummer dieser Finanzamtsverbindung vorbelegt, da es bei diesen Steuerarten eine eigene Steuernummer sowie ein eigenes Finanzamt gibt.

So werden Fehleingaben vermieden und es müssen unzutreffende Angaben nicht überschrieben oder gelöscht werden.

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