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Post, Fristen u. Bescheide: Keine Vorbelegung Finanzamt u. Steuernr. bei Erbschafts- u. Schenkungsteuer-Bescheiden (März 2023)
Analog zur Grundsteuer wird bei der Erfassung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Bescheiden nicht mehr das Wohnsitzfinanzamt sowie die zugehörige Steuernummer dieser Finanzamtsverbindung vorbelegt, da es bei diesen Steuerarten eine eigene Steuernummer sowie ein eigenes Finanzamt gibt.